Obligation Erste Bank 4% ( AT0000A1AN72 ) en EUR

Société émettrice Erste Bank
Prix sur le marché 100 %  ⇌ 
Pays  Autriche
Code ISIN  AT0000A1AN72 ( en EUR )
Coupon 4% par an ( paiement annuel )
Echéance 19/11/2024 - Obligation échue



Prospectus brochure de l'obligation Erste Group AT0000A1AN72 en EUR 4%, échue


Montant Minimal /
Montant de l'émission /
Description détaillée Erste Group est une société financière autrichienne offrant des services bancaires de détail, de gros et d'investissement dans plusieurs pays d'Europe centrale et orientale.

L'Obligation émise par Erste Bank ( Autriche ) , en EUR, avec le code ISIN AT0000A1AN72, paye un coupon de 4% par an.
Le paiement des coupons est annuel et la maturité de l'Obligation est le 19/11/2024







17.11.2014
Endgültige Bedingungen1
Erste Group variabel verzinste Anleihe 2014-2024 (die Schuldverschreibungen)
begeben aufgrund des
EUR 30,000,000,000 Debt Issuance Programme
der
Erste Group Bank AG
Erstausgabekurs: 100,00%
Begebungstag: 19.11.20142
Serien-Nr.: 1368
Tranchen-Nr.: 1
____________________________________
1
Schuldverschreibungen mit einer festgelegten Stückelung von mindestens Euro 100.000 (bzw. dem entsprechenden Gegenwert in
einer anderen Währung) werden im Folgenden als "Wholesale-Schuldverschreibungen" bezeichnet. Schuldverschreibungen mit
einer festgelegten Stückelung von weniger als Euro 100.000 (bzw. dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung)
werden im Folgenden als "Retail-Schuldverschreibungen" bezeichnet. Schuldverschreibungen mit einem festen Zinssatz,
Schuldverschreibungen mit einem variablen Zinssatz und Schuldverschreibungen, die zunächst einen festen Zinssatz haben, der
von einem variablen Zinssatz oder einen anderen festen Zinssatz abgelöst wird, werden in Folgenden zusammen als
"Schuldverschreibungen mit periodischen Zinszahlungen" bezeichnet.
2
Der Tag der Begebung ist der Tag, an dem die Schuldverschreibungen begeben und bezahlt werden. Bei freier Lieferung ist der
Tag der Begebung der Tag der Lieferung.


WICHTIGER HINWEIS
Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des Artikels 5 (4) der Richtlinie 2003/71/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003, in der durch die Richtlinie 2010/73/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 geänderten Fassung, abgefasst und
müssen in Verbindung mit dem jeweils aktuellen Debt Issuance Programme Prospekt in seiner jeweils
geltenden Fassung, geändert durch etwaige Nachträge (der "Prospekt") über das EUR 30.000.000.000
Debt Issuance Programme (das "Programm") der Erste Group Bank AG (die "Emittentin") gelesen
werden. Der Prospekt sowie etwaige Nachträge zum Prospekt können in elektronischer Form auf der
Internetseite der Emittentin (www.erstegroup.com) eingesehen werden, und Kopien des Prospekts sowie
etwaiger Nachträge zum Prospekt sind kostenlos während der üblichen Geschäftszeiten am Sitz der
Emittentin (Erste Group Bank AG, Graben 21, A 1010, Wien, Österreich) erhältlich. Vollständige
Informationen über die Emittentin und die Schuldverschreibungen sind nur in der Zusammenschau des
Prospekts, etwaiger Nachträge zum Prospekt sowie dieser Endgültigen Bedingungen erhältlich.
- 2 -


TEIL A - EMISSIONSBEDINGUNGEN
Dieser Teil A. der Endgültigen Bedingungen ist in Verbindung mit dem Satz an Emissionsbedingungen zu
lesen, der auf Schuldverschreibungen mit einem variablen Zinssatz Anwendung findet (die
"Emissionsbedingungen") und der als Option II im Prospekt enthalten ist. Begriffe, die in den
Emissionsbedingungen definiert sind, haben, falls diese Endgültigen Bedingungen nicht etwas Anderes
bestimmen, die gleiche Bedeutung, wenn sie in diesen Endgültigen Bedingungen verwendet werden.
Bezugnahmen in diesem Teil A. der Endgültigen Bedingungen auf Paragraphen und Absätze beziehen sich
auf die Paragraphen und Absätze der Emissionsbedingungen.
Die Leerstellen in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Bestimmungen der
Emissionsbedingungen gelten als durch in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Angaben
ausgefüllt, als ob die Leerstellen in den betreffenden Bestimmungen durch diese Angaben ausgefüllt wären.
Sämtliche Bestimmungen der Emissionsbedingungen, die sich auf Variablen dieser Endgültigen
Bedingungen beziehen, die weder angekreuzt noch ausgefüllt werden oder die gestrichen werden, gelten
als in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Emissionsbedingungen gestrichen.
WÄHRUNG, STÜCKELUNG, FORM, DEFINITIONEN (§ 1)
Schuldverschreibungen / Hypothekenpfandbriefe / Öffentliche Pfandbriefe /
Fundierte Bankschuldverschreibungen
Schuldverschreibungen
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
Fundierte Bankschuldverschreibungen
Währung und Stückelung
Festgelegte Währung
Euro (EUR)
Gesamtnennbetrag
bis zu EUR 150.000.000,00
Schuldverschreibungen, die dauernd angeboten und
begeben werden
Gesamtnennbetrag in Worten
einhundertfuenfzig Millionen
Festgelegte Stückelung
EUR 100.000,00
Globalurkunde
Dauerglobalurkunde
Vorläufige Globalurkunde austauschbar gegen
Dauerglobalurkunde
Format der Globalurkunde
Domestic Note in classical global note-Format (CGN)
International Note
Classical Global Note ("CGN")
New Global Note ("NGN")
Clearingsystem
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft ("OEKB")
Clearstream Banking, société anonyme, Luxembourg ("CBL")
- 3 -


und Euroclear Bank SA/NV ("Euroclear")
Sonstige
Verwahrung der Globalurkunde
Verwahrung der Globalurkunde im NGN-Format durch die
gemeinsame Verwahrstelle (common safekeeper) im Namen
der ICSDs
Verwahrung der Globalurkunde im CGN-Format durch die
gemeinsame Verwahrstelle (common depositary) im Namen der
ICSDs
Geschäftstag
Relevantes Finanzzentrum
TARGET
STATUS (§ 2)
Nicht nachrangig
Nachrangig
ZINSEN (§ 3)
Variabel verzinsliche Schuldverschreibung (Option II)
Zinssatz
Verzinsungsbeginn
19.11.2014
Schuldverschreibungen die an einen Referenzzinssatz gebunden sind
Interpolation anwendbar
Interpolierte Zinsperiode
Referenzzinssatz, der auf alle Zinsperioden
anwendbar ist, auf die Interpolation nicht anwendbar
ist
Uhrzeit der Bildschirmfeststellung
Interpolation nicht anwendbar
Referenzzinssatz
3-Monats-EURIBOR
Uhrzeit der Bildschirmfeststellung
11:00 Uhr (Brüssel Ortszeit)
unveränderliche Marge
zuzüglich
% per annum
abzüglich
% per annum
veränderliche Marge
Zinsperioden und Margen
vom (einschließ-
bis zum
lich)
(ausschließ-
lich)
Faktor
Feststellungstag
zweiter Geschäftstag vor
Beginn der jeweiligen
Zinsperiode
Geschäftstag
Geschäftstag wie in § 1 definiert
TARGET
Relevantes Finanzzentrum
Bildschirmseite
EURIBOR01
Ausfallbestimmungen § 3(1)
- 4 -


Uhrzeit der Angebote der Referenzbanken
11:00 Uhr (Brüssel Ortszeit)
Referenzbanken
vier Großbanken im
Interbankenmarkt der
Euro-Zone oder im Londoner
Interbankenmarkt
Schuldverschreibungen die an einen Referenzsatz gebunden sind
Referenzsatz
unveränderliche Marge
zuzüglich
% per annum
abzüglich
% per annum
veränderliche Marge
Zinsperioden und Margen
vom (einschließ-
bis zum
lich)
(ausschließ-
lich)
Faktor
Relevante Laufzeit des Referenzsatzes
Uhrzeit der Bildschirmfeststellung
Feststellungstag
Geschäftstag
Geschäftstag wie in § 1 definiert
TARGET
Relevantes Finanzzentrum
Bildschirmseite
Ausfallbestimmungen § 3(1)
Uhrzeit für Anforderung des Marktmittelkurses für den
Swapsatz
Referenzzinssatz für den variabel verzinslichen Teil
der Zinsswaptransaktion
Bildschirmseite für Referenzzinssatz
Referenzbanken
Mindest- und Höchstzinssatz
Mindestzinssatz
1,44% per annum
Memory Floater
Höchstzinssatz
4,00% per annum
Zinszahlungstage
Festgelegte Zinszahlungstage
19.02., 19.05., 19.08. und
19.11. eines jeden Jahres
Erster Zinszahlungstag
19.02.2015
d
u
m
m
y
Zinstagequotient
Actual/Actual (ICMA)
Feststellungstermine
Actual/Actual (ISDA) oder (Actual/365)
Actual/365 (Fixed)
Actual/360
30/360 oder 360/360 oder Bond Basis
30E/360 oder Eurobond Basis
ZAHLUNGEN (§ 4)
Zahlungsweise
- 5 -


d
u
m
m
y
Variabler Zahlungstag
Modified Following Business Day Convention
Following Business Day Convention
Preceding Business Day Convention
Relevantes Finanzzentrum
Geschäftstag wie in § 1
definiert
Anpassung des Zinsbetrags
Angepasst
Nicht angepasst
d
u
m
m
y
RÜCKZAHLUNG (§ 5)
Rückzahlung bei Endfälligkeit
Fälligkeitstag
19.11.2024
Rückzahlungskurs
100,00%
Zielzinssatz
Nicht anwendbar
Vorzeitige Rückzahlung aus steuerlichen Gründen
Ja
Mindestkündigungsfrist
30 Geschäftstage
Höchstkündigungsfrist
90 Geschäftstage
Vorzeitige Rückzahlung aus regulatorischen Gründen
Nein
Mindestkündigungsfrist
Höchstkündigungsfrist
Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin
Nein
Teilweise Rückzahlung
Wahl-Rückzahlungstag(e) (Call):
Wahl-Rückzahlungskurs(e) (Call)
0,00%
Mindestkündigungsfrist
Höchstkündigungsfrist
Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl des Gläubigers
Nein
Wahl-Rückzahlungstag(e) (Put):
Wahl-Rückzahlungskurs(e) (Put)
0,00%
Mindestkündigungsfrist
Höchstkündigungsfrist
Vorzeitiger Rückzahlungsbetrag
Schuldverschreibungen mit periodischer Verzinsung
Rückzahlungsbetrag
100,00% des Nennbetrages
Sonstiger Rückzahlungsbetrag
Schuldverschreibungen ohne periodische Verzinsung
Begebungstag
Ausgabekurs
Emissionsrendite
DIE EMISSIONSSTELLE, DIE ZAHLSTELLE UND DIE BERECHNUNGSSTELLE (§ 6)
Emissionstelle und Hauptzahlstelle
BNP Paribas Securities Services, Luxembourg Branch
Erste Group Bank AG
Sonstige
Zusätzliche oder andere Zahlstelle und deren bezeichnete
Geschäftsstelle
- 6 -


Berechnungsstelle und deren bezeichnete Geschäftsstelle
Erste Group Bank AG
GLÄUBIGERVERSAMMLUNG, ÄNDERUNG UND VERZICHT (§ 12)
Anwendbar
Nicht anwendbar
Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger
durch Mehrheitsbeschluss der Gläubiger
in den Bedingungen
ANWENDBARES RECHT, GERICHSTSTAND UND GERICHTLICHE GELTENDMACHUNG (§ 13)
Anwendbares Recht
Deutsches Recht
Österreichisches Recht
SPRACHE DER BEDINGUNGEN (§ 14)
Deutsch
Englisch
Deutsch und Englisch (deutscher Text maßgeblich)
Deutsch und Englisch (englischer Text maßgeblich)
- 7 -


TEIL B - ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN
Interessen von Seiten natürlicher oder juristischer Personen, die an der Emission bzw. dem
Angebot beteiligt sind
Mit Ausnahme des wirtschaftlichen Interesses der Manager haben die an der Emission
bzw. dem Angebot der Schuldverschreibungen beteiligten Personen - soweit die
Emittentin hiervon Kenntnis hat - kein materielles Interesse an der Emission bzw. dem
Angebot.
Andere Interessen
Gründe für das Angebot und Verwendung der Erträge37
Nicht anwendbar
Geschätzter Nettoerlös38
Nicht anwendbar
Geschätzte Gesamtkosten der Emission
Nicht anwendbar
INFORMATIONEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN BZW. ZUM HANDEL ZUZULASSENDEN
WERTPAPIERE
Wertpapierkennnummern
ISIN
AT0000A1AN72
Common Code
Wertpapierkennnummer (WKN)
EB0EUB
Sonstige Wertpapierkennnummer
Informationen über die vergangene und künftige
Wertentwicklung des Basiswerts und dessen Volatilität
Einzelheiten über die vergangene und künftige Wertentwicklung des Referenzzinssatzes und
dessen Volatilität können auf der Bildschirmseite Reuters EURIBOR01 abgerufen werden.
Emissionsrendite
Nicht anwendbar.
Vertretung der Schuldtitelinhaber unter Angabe der die Nicht anwendbar
Anleger vertretenden Organisation und der für diese
Vertretung geltenden Bestimmungen. Angabe des
Ortes, an dem die Öffentlichkeit die Verträge, die diese
Repräsentationsformen regeln, einsehen kann
Beschlüsse, Ermächtigungen und Billigungen, welche Gemäß Rahmenbeschluss
die Grundlage für die Schaffung/Emission der
genehmigt vom Vorstand am
Schuldverschreibungen bilden
26.11.2013 und vom Aufsichtsrat am
19.12.2013
KONDITIONEN DES ANGEBOTS
Konditionen, Angebotsstatistiken, erwarteter Zeitplan und erforderliche Maßnahmen dfür die
Antragstellung
Angebotskonditionen
Nicht anwendbar
Gesamtsumme der Emission/des Angebots. Ist diese Nicht anwendbar
nicht festgelegt, Beschreibung der Regelungen und
Angabe des Zeitpunkts für die öffentliche
____________________________________________________
37 Siehe den Abschnitt mit der Überschrift "Use of Proceeds" im Prospekt. Falls der Nettoerlös nicht für die allgemeinen
Finanzierungszwecke der Emittentin, oder im Fall von nachrangigen Schuldverschreibungen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis,
verwendet werden sollen, sind diese Gründe einzufügen. Nicht auszufüllen im Fall von Wholesale Schuldverschreibungen.
38 Sofern die Erträge für verschiedene Verwendungszwecke vorgesehen sind, sind dieses aufzuschlüsseln und nach der Priorität der
Verwendungsszwecke darzustellen.
- 8 -


Bekanntmachung des Angebotsbetrags
Frist - einschließlich etwaiger Änderungen - während der Nicht anwendbar
das Angebot vorliegt und Beschreibung
Antragsverfahrens
Beschreibung der Möglichkeit zur Reduzierung der Nicht anwendbar
Zeichnungen und des Verfahrens für die Erstattung des
zu viel gezahlten Betrags an die Antragsteller
Mindest-
und/oder maximale Zeichnungshöhe
Nicht anwendbar
(ausgedrückt als Anzahl der Wertpapiere oder
aggregierte Anlagesumme)
Methode und Fristen für die Bedienung der Wertpapiere Nicht anwendbar
und ihre Lieferung
Umfassende Beschreibung der Modalitäten und des Nicht anwendbar
Termins für die öffentliche Bekanntgabe der
Angebotsergebnisse
Verfahren für die Ausübung eines etwaigen
Nicht anwendbar
Vorkaufsrechts, die Übertragbarkeit der
Zeichnungsrechte und die Behandlung nicht ausgeübter
Zeichnungsrechte
Verteilungs- und Zuteilungsplan
Werden die Wertpapiere gleichzeitig auf den Märkten Nicht anwendbar
zweier oder mehrerer Staaten angeboten und ist eine
bestimmte Tranche einigen dieser Märkte vorbehalten,
so ist diese Tranche anzugeben.
Verfahren für die Benachrichtigung der Zeichner über Nicht anwendbar
den ihnen zugeteilten Betrag und Hinweis darauf, ob mit
dem Handel schon vor einer solchen Benachrichtigung
begonnen werden kann.
Preisfestsetzung
Angabe des Preises, zu dem die Wertpapiere
Nicht anwendbar
voraussichtlich angeboten werden, oder der Methode,
nach der der Preis festgesetzt wird, und Verfahrens für
seine Bekanntgabe.
Angabe etwaiger Kosten und Steuern, die speziell dem Nicht anwendbar
Zeichner oder Käufer in Rechnung gestellt werden
PLATZIERUNG UND ÜBERNAHME
Name und Anschrift des Koordinators/der Koordinatoren Nicht anwendbar
des globalen Angebots oder einzelner Teile des
Angebots und - sofern dem Emittenten oder dem Bieter
bekannt - Angaben zu den Plazierern in den einzelnen
Ländern des Angebots
Vertriebsmethode
Nicht syndiziert
- 9 -


Syndiziert
Übernahmevertrag
Datum des Übernahmevertrags
Nicht anwendbar
Hauptmerkmale des Übernahmevertrags
Nicht anwendbar
Einzelheiten bezüglich des Managers
Manager
Nicht anwendbar
Feste Übernahmeverpflichtung
Ohne feste Übernahmeverpflichtung
Kursstabilisierender Manager
Nicht anwendbar
Provisionen und geschätzte Gesamtkosten
Management- und Übernahmeprovision
Verkaufsprovision
Andere
Gesamtprovision
BÖRSENNOTIERUNG(EN), ZULASSUNG ZUM HANDEL UND HANDELSMODALITÄTEN
Börsenzulassung(en)
Ja
Frankfurt am Main
Regulierter Markt
Freiverkehr
Geregelter Markt "Bourse de Luxembourg"
Stuttgart
Regulierter Markt
Freiverkehr
SIX Swiss Exchange
Wien
Amtlicher Handel
Geregelter Freiverkehr
Andere Wertpapierbörse
Termin der Zulassung(en)
am oder um den Begebungstag (wie
oben definiert)
Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung zum bis zu EUR 3.300
Handel
Angabe sämtlicher geregelter oder gleichwertiger
Nicht anwendbar
Märkte, an denen nach Kenntnis der Emittentin
Schuldverschreibungen der gleichen
Wertpapierkategorie, die zum Handel angeboten oder
zugelassen werden sollen, bereits zum Handel
zugelassen sind
- 10 -